Dies kann nur gewinnbringend geschehen, wenn wir einander mit Rücksichtnahme, Respekt und Fürsorge begegnen, beispielsweise bei der gegenseitigen Begrüßung auf dem Schulgelände, beim verständnisvollen Umgang mit Lernschwierigkeiten, beim Achten auf Ordnung und Sauberkeit, bei Aufführungen und Konzerten und bei vielen weiteren Gelegenheiten. Wir prägen den Ruf unserer Schule auch durch unser Verhalten in der Öffentlichkeit entscheidend mit, deshalb achten wir u.a. auch außerhalb des Unterrichtes auf eine angemessene Sprache und gute Umgangsformen. So helfen wir mit, ein positives Bild der Schule zu vermitteln.

Die Hausordnung ist eine grundlegende Rahmenordnung, deren Einhaltung von allen Personen in der Schule erwartet wird.

Verhalten während der Unterrichtszeit

  • Vor Unterrichtsbeginn stellen die Beauftragten der Klassen am Vertretungsplan Veränderungen fest und teilen diese der Klasse mit.
  • Zum Ende der Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler zu den im Plan angegebenen Unterrichtsräumen und halten die benötigten Unterrichtsmaterialien bereit, damit der Unterricht ohne große Verzögerung beginnen kann.
  • Sollte 5 Minuten nach Beginn der Unterrichtszeit noch keine Lehrkraft anwesend sein, meldet dies der/die Klassen- bzw. Kurssprecher/in im Sekretariat und erhält dort weitere Anweisungen.
  • Während der Unterrichtsstunden ist störender Lärm auf dem Schulgelände und auf den Fluren zu unterlassen.
  • Während der Unterrichtszeit dürfen minderjährige Schülerinnen und Schüler das Schulgelände nicht verlassen.
  • Essen und Trinken während des Unterrichtes sind in der Regel nicht erlaubt. Rauchen, Alkohol und illegale Drogen sind grundsätzlich auf dem gesamten Schulgelände verboten (vgl. Nicht­raucher­­schutz­gesetz NRW).
  • Nach Unterrichtsschluss werden in dem jeweiligen Klassen- oder Kursraum alle Stühle auf die Tische gestellt. Abfälle sind wegzuräumen. Die Fenster sind zu schließen. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich zügig zum Buswendeplatz oder auf den Heimweg. Nur der direkte Weg zwischen Schule und Wohnsitz steht unter dem Schutz der Schul-Unfall­versicherung.

Abwesenheit und Krankheit

Kann eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit oder anderer Gründe den Unterricht an einem Tag nicht besuchen, ist diese(r) bis 9:00 Uhr telefonisch von einer erziehungsberechtigten Person zu melden. Vorhersehbare Abwesenheiten sind bei der Klassen- bzw. Stufenleitung oder der Schulleitung rechtzeitig zu beantragen. Die schriftliche Entschuldigung ist unverzüglich vorzulegen.

Erkrankt eine Schülerin oder ein Schüler während des Unterrichtstages, so meldet sie/er sich bei der Klassenleitung oder dem/der Tutor/in ab und begibt sich zum Sekretariat. Eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Sekretariats benachrichtigt die Eltern oder einen anderen Erziehungsberechtigten.

Ordnung in der Schule

Wir verhalten uns so, dass sich am Bodelschwingh-Gymnasium Herchen jeder wohl fühlen kann. Das bedeutet für uns:

  • unser Umgang miteinander und die Kommunikation untereinander freundlich und respektvoll sind
  • wir keinerlei Gewalt anwenden, weder gegenüber Menschen noch gegenüber Gegenständen.
  • wir keine Gegenstände mitbringen, die andere gefährden können.
  • wir auf Sauberkeit und Ordnung achten sowie Rücksicht auf unsere Umwelt nehmen (Müllvermeidung, Stromersparnis, Heizkosten).
  • wir in angemessener Kleidung erscheinen und Kopfbedeckungen im Schulgebäude unaufgefordert abnehmen.

Außerdem beachten wir:

  • Größere Geldbeträge und Wertgegenstände sollen nicht mit in die Schule gebracht werden. Bei Verlust übernimmt die Schule keine Haftung. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
  • Jede(r) ist mitverantwortlich für das Eigentum der Schulgemeinde. Beschädigungen sind sofort bei den Hausmeistern oder in der Verwaltung zu melden.
  • Jede(r) ist mitverantwortlich für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Schulgelände und im Schulgebäude. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.
  • Plakate und Flyer dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung ausgelegt oder an den dafür vorgesehenen Stellen ausgehängt werden.
  • Für Fachräume, Sportstätten und die Oberstufenbibliothek gelten die jeweiligen Benutzungs­ordnungen.

Umgang mit elektronischen Medien

Für die Computerräume, Notebookwagen sowie den Tabletkoffer als auch die privaten Endgeräte gilt die separat bekanntgemachte Nutzungsordnung. Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:

  • Der Gebrauch von Mobiltelefonen, Mediaplayern, Tablets etc. ist Schülerinnen und Schülern während der Schulzeit auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich untersagt. In besonders dringenden Fällen können sie mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft telefonieren. Smartphones o.ä. können auf Geheiß der unterrichtenden Lehrkraft in den Unterricht einge-bunden werden.
  • Oberstufenschüler/innen dürfen im Bistro und im Oberstufenraum außerhalb der drei großen Pausen elektronische Medien benutzen.
  • Ton- und Bildaufnahmen sind ohne ausdrückliche Genehmigung der Schulleitung oder einer Lehrkraft verboten. Werden Personen ohne deren Einverständnis fotografiert oder gefilmt, so stellt dies einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten dar.
  • Die Weitergabe von Dateien mit jugendgefährdenden und Urheberrecht verletzenden Inhal-ten ist strengstens verboten.
  • Während einer Leistungsüberprüfung sind Mobiltelefone o.ä. im ausgeschalteten Zustand auf das Pult zu legen. Ansonsten liegt ein Täuschungsversuch vor.

Bei Zuwiderhandlung werden die technischen Geräte eingezogen und können mit schriftlichem Einver­ständnis eines Erziehungs­berech­tigten am nächsten Schultag, spätestens aber am nächsten Montag im Sekre­tariat abgeholt werden.

Unfälle und Feueralarm

Alle Unfälle sind unverzüglich der aufsichtführenden Lehrperson und danach umgehend dem Sekretariat zu melden. Bei Hausalarm verlassen alle die Gebäude ruhig und geordnet auf den ausgewiesenen Fluchtwegen und sammeln sich unverzüglich auf den Sammelplätzen. Den Anweisungen der Lehrkraft und der Rettungskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.

Schlussbemerkung

Über Abweichungen von den getroffenen Regelungen wird im Einzelfall durch die Schulleitung entschieden. Verstöße gegen diese Hausordnung können zu disziplinarischen Maßnahmen führen.

Diese Hausordnung tritt auf Beschluss der Schulkonferenz vom 17.06.2019 mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist Bestandteil des Schulvertrages. Sie wird jedem Schüler und jeder Schülerin bei Aufnahme in die Schule ausgehändigt. Sie ist auch auf unserer Homepage veröffentlicht.

Windeck-Herchen, den 17.06.2019

gez. Dr. Judith Pschibille, Schulleitung