Ein weiteres Ziel ist die Gewaltprävention. Die Streitschlichterinnen und Streitschlichter werden durch entsprechende Übungen zur Gewaltprävention geschult und können zur Verstärkung der gefundenen Lösungswege auch dahingehend Übungen mit den Beteiligten durchführen. Beliebt ist der sogenannte „heiße Stuhl“, der dem Einzelnen verdeutlicht, wie viel Gewalt er vertragen kann und wo seine Grenzen liegen. Das Aufzeigen der eigenen Grenzen soll dazu befähigen, mit dem Mitmenschen weniger aggressiv umzugehen. Bei dieser Art von Übungen ist es jedoch sinnvoll, die Ausbilderin/den Ausbilder als Beobachterin/Beobachter einzubeziehen.

Auch sollen die Streitschlichterinnen und Streitschlichter dahingehend geschult werden, zu erkennen, ob der vorliegende Fall noch im Rahmen der Streitschlichtung zu lösen ist, oder ob der Fall so schwerwiegend ist, um an die Beratung oder an die Seelsorge abgegeben zu werden.

Zusätzlichen Rat, an welches Team der Fall abzugeben ist, holen sich die Streitschlichterinnen und Streitschlichter bei der Ausbilderin oder dem Ausbilder, die bzw. der dann für den Fall die möglichen Wege einleitet und Absprachen mit dem entsprechenden Team trifft.

Mit anderen Worten: Streitschlichtung, Beratung und Seelsorge arbeiten eng zusammen.

Der Ablauf einer Schlichtung erfolgt nach einem festgelegten Rahmen und nach zu Beginn der Schlichtung festgelegten Gesprächsregeln für die betroffenen Parteien.

Ablauf der Schlichtung

1. Vorstellung:

Rolle des Schlichters beschreiben

  • Vertraulichkeit zusichern
  • Freiwilligkeit betonen

2. Einleitung:

Schlichtungsziel: gemeinsame Lösung finden

  • Jeder kommt nacheinander zu Wort
  • Schlichter wiederholt und fasst zusammen
  • Regeln:
    • Nicht unterbrechen
    • Gedanken lieber notieren, wenn jemand anders spricht
    • Keine Handgreiflichkeiten zulassen
    • Fragen klären
    • Anfang auslosen

3. Standpunkte:

  • Austausch der Standpunkte
  • Widerholung der anderen Meinung/en
  • Gegebenenfalls Einzelgespräche

4. Lösungen:

  • Lösungen sammeln (brainstorm)
  • Lösungen abwägen, eine oder zwei auswählen lassen
  • Kompromiss genau formulieren und aufschreiben, für jede Partei
  • Offene Fragen klären

5. Abschluss:

  • Für Mitarbeit danken
  • Notizen vernichten
  • Eventuell 2. Termin ausmachen
  • Schlichtungsformular abheften

Gesprächsregeln

  • Dem Gesprächspartner zuhören
  • Den Gesprächspartner ausreden lassen
  • Keine Zwischenrufe
  • Keine Beschimpfungen / Beleidigungen
  • Sag „Ich“ und nicht „DU“, um Anklagen zu vermeiden
  • Den Gesprächspartner nicht auslachen
  • Den Gesprächspartner nicht körperlich angreifen
  • Ruhig sprechen
  • Bei der Sache bleiben
  • Notizen für eventuelle Rückfragen machen

Auch der/die Streitschlichter haben sich während der Schlichtungsphase an bestimmte Gesprächsregeln zu halten:

Regeln für das Zuhören

  1. Zeigen Sie, dass Sie zu.hören. Wenden Sie sich dem Partner/der Partnerin zu und halten Sie Blickkontakt.
  2. Fassen Sie zusammen. Wiederholen Sie mit eigenen Worten, was die Partnerin/der Partner gesagt hat, sodass diese/dieser sich verstanden fühlt.
  3. Fragen Sie offen. Vermeiden Sie Unter­stellungen.
  4. Geben Sie positive Rückmeldungen, z.B.: „Das freut mich sehr, dass du das so klar und offen gesagt hast."
  5. Melden Sie bei Bedarf zurück, was das Gesagte bei Ihnen auslöst, z.B.: ,,Ich bin. völlig verblüfft, dass du das so siehst.

Regeln für das Sprechen

  1. Sprechen Sie von sich. Sagen Sie, was Sie bewegt.
  2. Sagen Sie „lch". Du-Sätze beinhalten oft Vorwürfe, die Gegenangriffe auslösen.
  3. Beziehen Sie sich auf konkrete Situatio­nen. Vermeiden Sie Verallgemeinerun­gen wie „immer" oder „nie".
  4. Sprechen Sie konkretes Verhalten an. Schreiben Sie dem anderen als Person keine negativen Eigenschaften zu wie z. B.: „Du bist unordentlich!"
  5. Bleiben Sie beim Thema. Wärmen Sie keine alten Probleme auf.