G8 - Auslandsaufenthalt bei verkürzter Schulzeit?

Die Verkürzung der Schulzeit am Gymnasium auf 8 Jahre hat zu einer verständlichen Verunsicherung bezüglich eines Schüleraustausches geführt. Da die Oberstufe jetzt bereits mit der Stufe 10 beginnt, ist zu überlegen, ob bereits nach der Klasse 9 ein Auslandsaufenthalt von einem halben oder ganzen Jahr eingeplant werden soll. Grundsätzlich besteht bei ordentlichen schulischen Leistungen die Möglichkeit, das 10. Schuljahr zu überspringen oder aber nach der Rückkehr aus dem Ausland die Schullaufbahn dort fortzusetzen, wo sie unterbrochen wurde. Die gesetzlichen Regelungen in NRW (s. u.) erscheinen bezüglich eines Auslandsaufenthaltes recht liberal. Auch wenn wegen eines Auslandsaufenthalts im formalen Sinne ein Schuljahr wiederholt wird, muss das nicht als Nachteil angesehen werden.

Konkret gibt es im Wesentlichen die folgenden Möglichkeiten:

  1. Beurlaubung für maximal ein Jahr in Stufe 10 (ggf. auch in Stufe 11) - Fortsetzung der Schullaufbahn in Stufe 10 (ggf. in Stufe 11)
  2. Bei guten schulischen Leistungen kann die Versetzungskonferenz am Ende der Klasse 9 auf Antrag der Eltern eine Vorversetzung in die Stufe 11 aussprechen.
  3. Schülerinnen und Schüler, bei denen am Ende der Stufe 9 zwar keine Vorversetzung erfolgen kann, von denen aber begründet erwartet werden darf, dass sie in der Qualifikationsphase ordentlich mitarbeiten ("Prognoseversetzung"), können auf Antrag für die Jahrgangsstufe 10 beurlaubt werden und setzen ihre Schullaufbahn in Stufe 11 fort, wobei die Abschlüsse der Stufe 10 erst am Ende der Stufe 11 erworben werden.

Zum Problem des Latinums

Wenn Latein als 2. Fremdsprache gewählt wurde, gibt es folgende Möglichkeiten zum Erreichen des Latinums:

  1. Mit der Vorversetzung in Stufe 11 kann auch das Latinum erworben werden. Zur Klärung sollte in diesem Fall unbedingt frühzeitig das Oberstufenteam kontaktiert werden;
  2. Vor dem Auslandsjahr kann von sehr guten Schülerinnen und Schülern eine externe Prüfung abgelegt werden.

Hierzu können die Lateinlehrer genauere Auskünfte geben.

Gesetzliche Regelung in NRW

Beurteilung von Austauschprogrammen

Leider kann die Qualität eines Austauschprogramms im Vorfeld nicht sicher beurteilt werden. Es gibt eine Reihe von individuellen Besonderheiten, aber auch Unwägbarkeiten. So kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die Gegebenheiten vor Ort in allen Aspekten mit den Wünschen und Erwartungen übereinstimmen. Das A und O ist die Betreuung in den Familien des Gastlandes. Gerade hier kommt es neben vielen positiven immer wieder auch zu negativen Erfahrungen. Nicht zu vernachlässigen sind hier auch die kulturellen Unterschiede, die von Jugendlichen z. T. größere Anpassungsleistungen erfordern.

Umso wichtiger ist deshalb vor der verbindlichen Anmeldung eine gründliche Information, die – was nicht genügend betont werden kann - von jedem Interessierten selbst geleistet werden muss. Weder die Schule noch einzelne Lehrer können die Verantwortung für den Erfolg eines Schüleraustausches übernehmen und müssen sich mit Empfehlungen zurückhalten.   

Aufnahme von Gastschülern

Wer bereit ist, auch einen Gastschüler aufzunehmen, kann viel Geld sparen und möge sich vor allem die Angebote der Bezirksregierung Düsseldorf genauer ansehen. Hier sind unbedingt die Anmeldetermine zu beachten.

Anmeldung und Antrag

Wichtige Information für Eltern: Grundsätzlich müssen Sie die Anmeldung bei einer Austauschorganisation selbst vornehmen!

Beachten Sie bitte in jedem Fall, dass Sie auch die Schule informieren. Wichtig ist ein rechtzeitig gestellter schriftlicher Antrag, der von der Schulleitung genehmigt werden muss, weil nur so die Schullaufbahn bei uns reibungslos fortgesetzt werden kann.